AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen e-connect GmbH (B2B)
1. Allgemeines
Allen unseren Angeboten und Lieferungen liegen ausschließlich nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. In diesem Rahmen gelten unsere eigenen Geschäftsbedingungen, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns.
2. Angebot und Abschluss
Unsere sämtlichen Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeliefert werden. In diesem Fall gilt unsere Rechnung als Auftragsbestätigung.
3. Rechnungsstellung
Unsere Preise verstehen sich ab Lager. Berechnet werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise, laut aktuell gültiger Händlerpreisliste. Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers einschließlich branchenüblicher Verpackungen. Sonderverpackungen, Aufkleber, Kartons, Einwegpaletten und Folienhüllen werden in Rechnung gestellt. Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands erfolgt eine separate Absprache.
4. Lieferfrist
Angegebene Lieferzeiten sind annähernd. Liefertermine sowie mündliche oder fernmündliche Abmachungen bedürfen unserer Bestätigung. Wir sind berechtigt Teillieferungen vorzunehmen. Bei unvorhergesehenen Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Eingriffen nationaler und internationaler Behörden sowie allen unvorhersehbaren, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten eintreten hat dies gleiche Gültigkeit. Der Käufer ist berechtigt, in solchen Fällen von uns eine Erklärung zu fordern, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder in angemessener Frist liefern wollen. In diesem Fall sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Teillieferungen in angemessener Frist beenden einen evtl. Lieferungsverzug.
5. Zahlungsbedingungen
Vorauskasse erbeten.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung, auch aus früheren Lieferungen, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsvorgang weiter zu veräußern und zwar ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt. Der Käufer tritt jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstandenen Forderungen und sonstige Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder sicherungszuübereignen. Wir sind dann berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Kaufvertrag.
7. Mängelhaftung
Bei Empfang ist die Ware sofort zu prüfen. Reklamationen und Mängelrügen wegen Sach- oder Rechtsmängel der Kaufsache gelten nur dann als rechtzeitig, wenn sie spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware bei uns vorliegen. Bei später eingehenden Beanstandungen sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Beanstandete Ware ist sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis können die Rücksendungen erfolgen. Bei anerkannten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl eine Gutschrift oder Ersatz. Die Haftung wegen Sachmängeln bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder sonstiger Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Weitere Ansprüche jeder Art, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen die Firma oder deren Erfüllungsgehilfen werden ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, soweit sie nicht auf grob schuldhafter Vertragsverletzung beruhen. Geringfügige Abweichungen in Abmessung, Form, Farbe und Dekor können nicht beanstandet werden.
8. Markenrechte und Schutzrechte Dritter
Der Käufer erhält durch den Bezug unserer Waren oder durch die Begründung sonstiger Rechtsbeziehungen zu unserem Unternehmen weder ein Recht an den urheberrechtlich geschützten Werken, Marken, Geschmacksmustern oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten, noch ein Recht zur Nutzung oder Bezugnahme darauf, noch dürfen Namen, Logos, Marken, Designs oder urheberrechtlich geschützte Werke der Grausam Handels GmbH / e-connect GmbH ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung in irgendwelchen Materialien und Unterlagen, insbesondere solchen werblicher Art, integriert oder sonst wie genutzt werden.
Der Käufer gewährleistet, dass im Zusammenhang mit der Fertigung von Produkten in seinem Auftrag keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Werden wir von einem Dritten wegen einer Schutzrechtverletzung in Anspruch genommen, so ist der Käufer verpflichtet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen; die Freistellungspflicht bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich. Erfüllungsort und - soweit gesetzlich zulässig - Gerichtsstand ist für beide Teile Korneuburg. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist einvernehmlich durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.